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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Anmeldung werden 50 % der Seminargebühr, maximal jedoch 300,- € als Anzahlung fällig.
Die verbleibende Restgebühr ist bei Beginn des Seminars bzw. der Ausbildung zu zahlen. Eine Ratenzahlung ist möglich. Sie wird über einen Darlehnvertrag geregelt.
Die Anmeldung zu einer Ausbildung oder zu den Aufbauseminaren gilt als eine Einheit, eine tageweise Abrechnung ist nicht möglich. Der Teilnehmer ist bereit, Auskunft über seinen gesundheitlichen Zustand zu geben und die volle Verantwortung für sich selbst zu tragen.

Verpflichtung:

Mit der Teilnahme an den Seminaren verpflichtet sich der Teilnehmer, die erhaltenen Informationen und Materialien nicht an dritte Personen weiter zu geben und Basisseminare und Ausbildungen in diesem Bereich nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Seminarleiterin zu geben. Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Teilnehmer die Ausbildung zum Lehrer (siehe Programm) erfolgreich abgeschlossen hat. Für Schäden, die aus einer Zuwiderhandlung entstehen, haftet der Teilnehmer.

Rücktritt:

Bis 9 Wochen vor Seminar- oder Ausbildungsbeginn wird die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30,-- € zurückerstattet.
Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Seminar- und 3 Wochen vor Ausbildungsbeginn entstehen Kosten als Schadenersatz in Höhe der zu leistenden Anzahlung, falls kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Bei späterem Rücktritt oder Seminar- oder Ausbildungsabbruch wird die Seminar- oder Ausbildungsgebühr aufgrund der bereits entstandenen Vorhaltekosten als Schadenersatz in voller Höhe fällig. Der Rücktritt ist nur in schriftlicher Form gültig.

Krankheitsfall:

Im Falle einer Erkrankung kann der Teilnehmer das versäumte Seminar zu einem anderen Zeitpunkt nachholen. Die Wahl des Seminartermins ist flexibel und kann durch schriftliche Mitteilung geändert werden.
Bei Erkrankung der Seminarleiterin übernimmt ein anderer Seminarleiter das Seminar oder es wird ein neuer Termin festgesetzt. Ist dies nicht möglich, wird die Seminargebühr für den ausgefallenen Abschnitt erstattet.

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